Frankreich verbietet Anbau von Genmais

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Die französische Nationalversammlung verabschiedete am 15. April 2014 ein Gesetz zum Anbauverbot von Genmais und untersagte dadurch die künftige Aussaat aller Genmais-Sorten in Frankreich. Die konservative UMP meinte allerdings, dass diese Entscheidung eine „Fortschrittsverweigerung“ sei und will Klage vor dem Verfassungsgericht einlegen. Mitglieder der konservativen UMP verließen aus Protest gegen die Gesetzesvorlage den Saal. Sie sagten, der Gesetzesentwurf sei „verfassungswidrig und unvereinbar mit europäischem Recht. Es ist ein Gesetzesentwurf, um den Grünen gefällig zu sein“.

Das französische Parlament begründete das Verbot mit erheblichen Gefahren für die Umwelt. Zudem meinte es, dass eine überwiegende Mehrheit in der Bevölkerung gentechnisch veränderte Pflanzen ablehnt. Das Gesetz umfasst auch Maissorten, die auf EU-Ebene zugelassen wurden, wie Monsantos MON810.

Die Stimmen von Sozialisten und Grünen machten es möglich, dass das Gesetz die Nationalversammlung passierte. Nun wird es zur weiteren Beratung an den Senat gereicht.

Durch dieses neue Gesetz ist der Anbau von Monsantos Genmais MON 810 sowie der Sorte Pioneer 1507 von DuPont und Dow Chemical in Frankreich untersagt. Ein ähnliches Verbot von MON 810 wurde bereits einmal vom Verfassungsgericht gekippt. Französische Landwirte und Saatgutfirmen hatten gegen die Bestimmungen geklagt und Recht erhalten.

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