Mitteilung der Österreichische Botschaft Bangkok

0
1602

Beginnend mit 11. März 2020 müssen alle Drittstaatsangehörige, die sich in den letzten 14 Tagen vor Reiseantritt in einem auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums (BMEIA) angeführten Gebiet, für das eine Reisewarnung im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus angeführt ist, aufgehalten haben, bei der Einreise ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen und vorlegen. Dieses soll bestätigen, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist. Die betroffenen Länder finden Sie auf der Homepage des BMEIA (österreichisches Außenministerium). Dieses Zeugnis muss von einem, nach den jeweils nationalen Regelungen zur selbständigen Berufsausübung berechtigen Arzt ausgestellt und nicht älter als 4 Tage sein. Es muss in deutscher oder englischer Sprache sein. Beispielformulare in deutscher und englischer Sprache finden Sie hier: deutsch – englisch.

Personen, die ein derartiges ärztliches Zeugnis nicht vorweisen können, kann die Einreise verweigert werden oder es können weitere Maßnahmen nach Epidemiegesetz getroffen werden.





Ab sofort sind alle Ein- oder Durchreisende verpflichtet, sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde, einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachtes an COVID-19 zu unterziehen. Diese Überprüfung besteht in der Erhebung der Reisebewegungen und allfälliger Kontakte mit einem an COVID-19-Erkrankten sowie einer Messung der Körpertemperatur.

Informationen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) in Thailand finden Sie auf der Website des thailändischen Gesundheitsministeriums, Department of Disease Control.

Bei Fragen zu COVID-19 bzw. konkreten Verdachtsfällen rufen Sie die Hotline des Department of Disease Control 1422 in Thailand an!


Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein