Wie der österreichische Nationalfeiertag entstand

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Der erste Nationalfeiertag der Republik Österreich wurde am 12. November 1919 gefeiert, dem ersten Jahrestag der Ausrufung der Ersten Republik nach dem Ersten Weltkrieg.

Während der Ständestaatsdiktatur war ab 1934 der 1. Mai als Gedenktag an die Proklamation der Verfassung 1934 (Maiverfassung) zum allgemeinen Ruhe- und Festtag erklärt.

Der 1. Mai wurde auch während der Zeit des Nationalsozialismus von 1938 bis 1945 staatlich gefeiert, da die Nationalsozialisten den aus der Arbeiterbewegung stammenden 1. Mai als Kampftag (Tag der Arbeit) zum Tag der nationalen Arbeit uminterpretiert und – wie schon die Ständestaatsdiktatur in den Jahren zuvor – als Staatsfeiertag vereinnahmt hatten.

Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1945 und dem Ende der Besatzungszeit im Jahr 1955 gab es in Österreich keinen Nationalfeiertag. Dann endlich mit dem 1955 abgeschlossenen Staatsvertrag kam das Befreiungsjahr.

Am 15. Mai 1955 war der Staatsvertrag unterzeichnet worden, der Österreichs staatliche Souveränität wiederherstellte. Dieser Vertrag musste von allen Signatarstaaten (Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und Vereinigte Staaten) ratifiziert werden; die letzte Ratifizierungsurkunde wurde von Frankreich am 27. Juli 1955 im sowjetischen Außenministerium in Moskau, dem Aufbewahrungsort des Originals des Österreichischen Staatsvertrages, hinterlegt. Damit begann die vertraglich vereinbarte Frist von 90 Tagen, in der die Besatzungstruppen Österreich zu verlassen hatten. Der 25. Oktober 1955 war der letzte Tag dieser 90-Tage-Frist. Der 26. Oktober 1955 war demnach der erste Tag, an dem laut Zusicherung im Staatsvertrag keine fremden Truppen mehr auf österreichischem Hoheitsgebiet stehen durften. An diesem Tag beschloss der österreichische Nationalrat in Form eines Verfassungsgesetzes rückwirkend ab null Uhr die immerwährende Neutralität.

Nach mehr als elf Jahren Schließung und Behebung der Kriegsschäden wurde das Burgtheater am 14. Oktober 1955 wieder in Betrieb genommen. In der Annahme, „daß die letzten fremden Soldaten Wien und Österreich [zeitgerecht] verlassen haben [werden]“, rief am 20. Oktober der Wiener Bürgermeister Franz Jonas über die Medien zu einem „Tag der Freiheit“ auf, mit dem der „Tag der endgültigen Befreiung“ in der Bundeshauptstadt gefeiert werden soll. Die Wiener Bevölkerung wurde darin ersucht, „jedes Haus und jedes Fenster in der Zeit vom Samstag] 22. Oktober bis einschließlich Dienstag 25. Oktober zu beflaggen“. Der Samstagabend war begleitet von einem Konzert am Rathausplatz, Feuerwerk am Heldenplatz und festlicher Beleuchtung von Rathaus und Hochstrahlbrunnen am Schwarzenbergplatz sowie sonstiger symbolträchtiger Gebäude. An neun weiteren Plätzen in der Stadt wurden Platzkonzerte gegeben, die alle mit dem Donauwalzer beendet wurden.

Zu Beginn der Sitzung des Wiener Landtags am 21. Oktober würdigte Landtagspräsident Bruno Marek in einer Ansprache die Bedeutung dieses kommenden „Freiheitstages“: „Keinen schöneren Tag als den heutigen kannte seit vielen Jahrzehnten unser Österreich, unser Wien. Denn nach Abzug aller Besatzungstruppen gibt der Ablauf dieses Tages unserem Lande die ihm seit siebzehn Jahren durch Gewalt vorenthaltene volle Souveränität wieder. Österreich ist frei!“ ]

Amtlich wurde im selben Artikel wie der Bürgermeisteraufruf bekanntgegeben: „Aus Anlaß des Tages der Vereinten Nationen werden die Bundesgebäude im gesamten Bundesgebiet am Montag, 24. Oktober, in den Staatsfarben beflaggt. Auch am Dienstag, 25. Oktober, bleiben diese Gebäude aus Anlaß der Erlangung der vollen Souveränität Österreichs beflaggt.“ An diesem Tag fanden dann auch in den Landeshauptstädten die „offiziellen Befreiungsfeiern“ statt.

Die Initiative dazu, die Wiedererlangung der Souveränität Österreichs fortan auch in den Schulen feierlich zu begehen, kam von Unterrichtsminister Heinrich Drimmel (ÖVP). Mit ministeriellem Erlass vom 1. Oktober 1955 forderte er die Lehrerschaft dazu auf, den Schülern die Bedeutung des 25. Oktober, des Tages des endgültigen Abzugs der Alliierten gemäß der vorgesehenen 90-Tage-Frist, als Unabhängigkeitstag zu vermitteln und ordnete für diesen Tag der Flagge das feierliche Hissen der österreichischen Flagge an.

Gemeinsam mit dem Wiener Stadtschulrat veranstaltete das Unterrichtsministerium an diesem Tag der Flagge im Großen Saal des Konzerthauses eine Feier der Wiener Schuljugend. Nach dem Einzug des Bundespräsidenten Theodor Körner und der Fahnen- und Ländergruppen wurde „die Fahne der Republik feierlich gehißt“. Anschließend hielten der Bundespräsident und Bundeskanzler Julius Raab ihre Ansprachen. Weiterhin als Festgäste anwesend waren Vizekanzler Adolf Schärf und weitere Regierungsmitglieder sowie der Präsident des Wiener Stadtschulrates, Leopold Zechner. Als „Festliche Besinnung“ erklang Beethovens Chor von der „Ehre Gottes in der Natur“, dem Rezitationen von „erlesenen Grillparzer-Versen“ folgten. „Abschließend sangen alle Festteilnehmer gemeinsam Österreichs Hymne: zum erstenmal in einem Land, auf dessen Freiheit nicht mehr die Spur eines Schattens fiel.“ Zeitgleich wurde die Feier vom Rundfunk im Raum Wien und Niederösterreich übertragen und konnte so auch in allen Schulen von Schülern und Lehrern im Unterricht gehört werden. Dem sollten in den Schulen eigene Feiern folgen.

In seiner Festansprache gab Bundeskanzler Raab bekannt, „daß der Tag der Flagge, obwohl er Werktag bleibt, nunmehr alljährlich festlich begangen werden soll. Er schloß mit der Forderung nach einem Österreich des Friedens, der Wohlfahrt und wahrer und echter Menschlichkeit.“

Am 11. September 1956 beschloss der Ministerrat, wiederum auf Betreiben des Unterrichtsministers Drimmel, den Tag der österreichischen Fahne alljährlich am 26. Oktober zu begehen. Diese damit einhergehende Verschiebung um einen Tag kam deshalb zustande, da es der Bundesregierung wichtiger war, die Neutralitätserklärung am 26. Oktober zu betonen als den Abzug der letzten Besatzungssoldaten am Tag zuvor.

1965 wurde in Parlament und Bundesregierung beraten, welcher Tag als Nationalfeiertag begangen werden sollte. Zur Auswahl standen:

der 12. November (Ausrufung der Ersten Republik im Jahr 1918)

der 27. April (gemeinsame Proklamation über die Selbständigkeit Österreichs durch die Vorstände der (wieder)entstandenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ in Berufung auf die Moskauer Deklaration und Bildung einer provisorischen Staatsregierung im Jahr 1945)

der 15. Mai (Unterzeichnung des Staatsvertrags im Jahr 1955)

der 26. Oktober (Beschluss des Bundesverfassungsgesetzes über die österreichische Neutralität)

Die meiste Zustimmung fand die Variante des 26. Oktober, und so verabschiedete der Nationalrat am 25. Oktober 1965 einstimmig das Bundesgesetz vom 25. Oktober 1965 über den österreichischen Nationalfeiertag (BGBl. Nr. 298/1965), das tags darauf in Kraft trat.

Das Nationalfeiertagsgesetz ist eine der wenigen Normen im österreichischen Rechtsbestand, die über eine Präambel verfügen. Dort heißt es: „Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können, hat der Nationalrat beschlossen den Nationalfeiertag an eben diesem Datum zu feiern.“ (Wikipedia)

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