21. Mai 2014 – Das POMC im Rahmen des verhängten Kriegsrechts den gebrauch und das Mitführen von Kriegswaffen und Sprengstoffen verboten.
Davon betroffen sind alle Zivilpersonen aber auch Regierungsbeamte. Die verhängte Maßnahme dient der Erhaltung von Frieden und Stabilität im Land.
Allerdings ist Armeeangehörigen und Polizisten im Einsatz zur Sicherung des Friedens der Gebrauch von Waffen und Sprengstoff erlaubt, wenn dies zur Aufrechterhaltung von Frieden und Ordnung in der Nation erforderlich ist.
Die Maßnahme gilt ab sofort bis auf Widerruf.