Arbeifsvertrag für Busfahrer

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Liebe Tante Frieda ,

Kann es tatsächlich stimmen, dass Busfahrer in ihren Arbeitsverträgen folgende Klauseln haben :

1. Eine gültige Fahrlizenz ist Pflicht, jedoch nicht Bedingung. In diesem Fall gilt „learning by doing“.

2. Vor Fahrtantritt ist zu überprüfen, ob der Tacho korrekt still gelegt ist. Störende Anzeigen lenken lediglich vom Verkehrsgeschehen ab.

3. Die Frontscheibe ist mit allerlei Schnick Schnack so zu behängen, dass maximal 50 % Sicht verbleiben. Das langt in jedem Fall,da kleinere Fahrzeuge sowieso Platz machen.

4. Auf ordnungsgemäße Eloxierung der Radmuttern in bunten Farben ist zu achten.

5. Der Motor ist in keinem Fall zu warten, da dies nur unnötige Kosten verursacht.

6. Parken hat nur im Halteverbot zu erfolgen und auch nur bei laufendem Motor.

7. Sollte ein Überholvorgang von Nöten sein, dann ist darauf zu achten, dass dieser nur an der dafür ungünstigsten Stelle erfolgt, damit auch die Passagiere etwas davon haben.

8.Die Toilette ist in den Zustand zu versetzen, dass alle Passagiere vom penetrantem Gestank verwöhnt werden.

9. Toilette ist aus Kostengründen ausschließlich in freier Natur zu entleeren.

10. Sollte der Fahrer einmal Leerlauf haben, so ist intensiv darüber nachzudenken, wie die Sitzplatzkennzeichnung so zu gestalten ist, dass auch der Dümmste kapiert,wo in etwa sein Platz ist. Sollten der Fahrer zu einem brauchbaren Ergebnis kommen, und die Passagiere rennen nicht alle erst nach hinten, um dann wiederum wild um sich stoßend nach vorne zu hasten, dann ja, dann winkt ihm die Beförderung zum Oberbusfahrer.

Uli Flach, Pattaya

Lieber Uli,

Der Spruch des Tages muss heißen: „Lach mit Uli Flach“! Das habe ich ausgiebig gemacht. Aber im Ernst, so weit hergeholt scheinen diese „Klauseln“ gar nicht zu sein.

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