Der Oberste Gerichtshof warnte die Presse, keine persönlichen Rechte zu verletzen, wenn sie über häusliche Gewalttätigkeiten gegenüber Jugendlichen berichtet. Dies könnte zu Gefängnisstrafen führen.
Ein Seminar über „Gefängnisstrafen für Nachrichten, die die Rechte von Jugendlichen verletzen“ wurde am 18. September 2013 vom Nationalen Presserat Thailands und dem Rundfunk- und Fernsehrat Thailands veranstaltet, an dem Mitglieder der Presse und des Fernsehens teilnahmen.
Der Oberste Richter Watcharin Patjekwinyusakul sagte, dass Fotos oder genaue Identitätsangaben über Jugendliche, die während der Untersuchungen oder Gerichtsverhandlungen veröffentlicht werden, eine Verletzung des Jugend-Gerichtsbarkeit Paragraph 2010 sind. Dieser besagt, dass die persönlichen Rechte von Opfern oder Angeklagte durch das Gesetz geschützt sind.
Polizeigeneralmajor Chatchawan Suksomjit, der Vizekommandant der Königlichen Thailändischen Polizei, sagte, dass der Paragraph 2003 des Kinderschutzgesetzes in Kraft tritt, auch wenn das Kind wegen Vergehen angeklagt ist. Es hat das Recht, Angaben über persönliche Daten zu verbieten, außer besondere Erlaubnis wurde eingeholt um dadurch neue Straftaten, wie Kinderhandel und dergleichen zu vermeiden.