Todesstrafe für Burmesen die angeblich die Morde an den jungen Briten begingen

0
976

Die beiden Burmesen, Win Zaw Htun und Zaw Lin, beide 22, die wegen Mordes an den jungen britischen Urlaubern David Miller, 24, und Hannah Witheridge, 23, auf Koh Tao angeklagt waren, wurden nun zum Tode verurteilt.

Die beiden wurden der Vergewaltigung und des Mordes für schuldig erklärt, obwohl sie ihre Unschuld immer wieder beteuerten und angegeben hatten nur unter der Folter (Rechtsanwälte sahen die Wunden an den Körpern der beiden) die Morde zugegeben zu haben.

Die beiden jungen Burmesen waren bei der Verkündigung des Urteils, an an Händen und Füßen gefesselt, anwesend.

Win Zaw Htun, rechts und Zaw Lin, links, werden nach ihrem Schuldspruch wieder ins GEfängnis verbracht. (AP Photo/Wason Wanichakorn)
Win Zaw Htun, rechts und Zaw Lin, links, werden nach ihrem Schuldspruch wieder ins GEfängnis verbracht. (AP Photo/Wason Wanichakorn)

Die Mordopfer waren zuletzt in einer Bar gesehen worden und der junge Mann, der mit der jungen Frau nicht liiert war, hatte sie gegen Belästigungen seitens des Bruders und des Sohnes des „Bosses“ der Insel, verteidigt. Anschließend wollte der junge Mann das Mädchen sicher zum Hotel geleiten, wo sie allerdings nie ankamen.

Warnung wird von Thailändischer Botschaft in Rangun ausgesprochen

Die thailändische Botschaft hat alle Thailänder in Myanmar öffentlich vor möglichen Feindseligkeiten seitens der Burmesen gewarnt. Nach Möglichkeit sollen sie sich nicht als Thais zu erkennen geben. Die Botschaft gab weiter bekannt, dass das Todesurteil gegen die beiden Burmesen heiß in den öffentlichen Medien und sozialen Medien diskutiert wird und zum Protest vor der thailändischen Botschaft aufgerufen wird. Die Burmesen nehmen an, dass ihre beiden landsleute nur als Sündenböcke für die wahren Mörder dienen.

Bereits kurz nach dem Urteilsspruch am Donnerstag den 24. Dezember 2015 sei es zu friedlichen Protesten von zirka 30 Leuten gekommen, hieß es. 20 zusätzliche Sicherheitskräfte wurden der Botschaft zur Verfügung gestellt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein