Ein Chinese, der verdächtigt wird, der Leiter einer Online-Gambling Operation zu sein, verletzte bei einem Schusswechsel zwei transnationale Polizisten, die am 19. Mai 2021 eine Hausdurchsuchung bei ihm in seinem 3-stöckigen Luxushaus in Huay Yai duchführen wollten.
Den 35-jährige Yang Zhang, der einen Reisepass von der Federation of Saint Christopher and Nevis in den West Indies besitzt, erwartet eine lange Liste von Anzeigen.
Yang schoss 40 Runden mit einem umgearbeiteten Maschinengewehr auf die Polizisten, die versuchten zu ihm in den 3, Stock des Hauses zu klettern, wo sich der Chinese verbarrikadiert hatte.
Polizeikapitän Panthep Sriboonnak befindet sich immer noch in Lebensgefahr, nachdem ihn eine Kugel im Bauch getroffen hatte. Außerdem hat er noch Wunden an der Schulter und im Brustraum.
Polizeisergeantmajor Kreeta Thipnet wurde ins Bein getroffen, befindet sich aber bereits auf dem Weg zur Besserung.
Im Innern des Hauses konnten acht Chinesen und Kambodschaner verhaftet werden, die an Computern arbeiteten. Alle Computer, sowie ein Mercedes Benz und ein silberfarbiger Rolls-Royce wurden beschlagnahmt.
Yang flüchtete beim Eindringen der Polizei in den 3. Stock, wo er sich einschloss und von dort auf die Polizisten schoss. Später wurden auch Demonstranten-Schutzschilder, kugelsichere Westen, Barriere-Säcke und anderes beschlagnahmt.
Der Anwalt des Chinesen, sagte, dass sich die Polizei nicht richtig verhalten habe, da er mit seinem Klienten nicht sprechen durfte. Außerdem haben sie den Hausdurchsuchungsbefehl nicht deutlich genug gezeigt und der Chinese dachte, dass er von unbekannten Agenten gekidnappt werden sollte und schoss in Selbstverteidigung. Er bestand darauf, dass der Chinese nur ein Real Estate Agent sei, der bereits seit etlichen Jahren in Pattaya tätig ist.
Die Polizei tat diesen Einwand praktisch mit einer Handbewegung ab und fragte, warum ein einfacher Real Estate Agent schwere Waffen und Verteidigungsmittel bräuchte. Er sagte weiter, dass die Polizei sich ordentlich gemeldet und zu erkennen gegeben habe, und der Hausdurchsuchungsbefehl ordnungsgemäß ausgestellt war.