Handynummer kann auch bei Wechsel des Netzanbieters beibehalten werden

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Auf einer Pressekonferenz in Pattaya am 19. November 2015 teilte Kohkij Danchaiwijit, Vizesekretär des Nationalen Rundfunk- und Telekommunikationskomitees (NBTC), mit, dass Handynutzer das Recht haben, einen anderen Netzanbieter zu wählen, der ihren Ansprüchen besser genügt und dennoch ihre registrierte Telefonnummer behalten können.

In diese Regelung sind auch alle SIM-Karten eingeschlossen, vorbezahlte oder auf monatliche Rechnung, da sie eine übertragbare Handynummer (Mobile Number Portability) haben.

Laut NTBC gibt es in Thailand über 100 Millionen Handynummern bzw. SIM-Karten. Die Netzanbieter unterscheiden sich im Angebot durch bessere Signale, günstigere Tarife, preiswerte Internet-Pakete, Datenverbindungen usw. Der Kunde kann nun zu dem Anbieter gehen, der seine Wünsche am besten erfüllt.

Kohkij Danchaiwijit (links) bei der Pressekonferenz.
Kohkij Danchaiwijit (links) bei der Pressekonferenz.

Der Wechsel ist einfach. Der Handynutzer wendet sich an den entsprechenden lokalen Netzanbieter mit dem Nachweis, dass er der Besitzer dieser Nummer bzw. SIM-Karte ist. Die Übertragungsgebühr beträgt 29 Baht. Der Wechsel dauert etwa zwei bis drei Arbeitstage.

Weitere Informationen erteilt das NBCT Call Center unter 1200.

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