Begegnungszentrum übernimmt die Rolle des Ex-Expat-Clubs

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Erster Beitrag: „Visaangelegenheiten“

 Die Tradition des ehemaligen deutschen Expats-Club aufgreifend, setzte sich der Gedanke im Leitungskreis des Begegnungszentrums rasch durch, monatliche Vorträge zu aktuellen Themen zu organisieren.

Ganz aktuell war das Thema am 2. Dezember 2018, dem ersten Treffen: Visangelegenheiten

für Expaten in Thailand, die sich zum 1.3.2019 ändern sollen.

Pastor Wolfgang Leuschner, der Geschäftsführer des Begegnungszentrums, begrüßte die mehr als 120 Anwesenden und stellte Honorarkonsul Rudolf Hofer sowie die neue Vortragsreihe kurz vor.

Gespannt hörten die überwiegend alten Ausländer zu, denn das Thema Aufenthalt in Thailand und die daran geknüpften visarechtlichen Regelungen hatten durch die Veröffentlichungen der Immigrationbehörde in Bangkok erhebliche Unruhe und Unsicherheit hervorgerufen. Sie erefuhren jedoch, dass sich angeblich vorläufig nichts an den bisherigen Bestimmungen für Deutsche, Österreicher und Schweizer für den Aufenthalt in Thailand ändert. Auch für das

Retirement-Visa (oder Retriment) nichts Grundlegendes ändern wird. Die offiziellen Seiten der Thai-Immigration geben die richtigen Sachinformationen.

Auslöser für die Ergänzungen im Immigrationsrecht seien die Länder Großbritannien, die USA, Australien sowie Dänemark gewesen, die keine Einkommensbescheinigungen mehr ausstellen werden. Dies betrifft jedoch nicht Österreich, Deutschland und die Schweiz. Die angegebenen Einkommen müssen aber glaubhaft nachgewiesen werden, z. B. durch Renten- oder Pensionsbestätigungen, Steuerbescheide, Mieteinkünfte, Nießbrauchseinkünfte, etc.

Interessiert erfahren die Zuschauer was es Neues gibt – wovon eigentlich aber alles schon lange Gesetz war, nur selten beachtet wurde.
Interessiert erfahren die Zuschauer was es Neues gibt – wovon eigentlich aber alles schon lange Gesetz war, nur selten beachtet wurde.

Die Ausstellung eines Retirement-Visums ist relativ einfach, da bereits bei der Einreise ein Visum vorhanden sein muss. Der Antragsteller (Mindestalter 50 Jahre) braucht dann nur ein entsprechend hohes Einkommen (Bestätigung erforderlich!) vorweisen, das mindestens 65.000 Baht pro Monat entspricht, oder ein Bankguthaben in der Höhe von 800.000 Baht vorlegen können, sowie eine Wohnsitzbestätigung und Passbilder. Am Besten ist es sich ein Visum mit Multi-Entry ausstellen zu lassen: http://www.thaiembassy.com/retire/retire.php )

Er erwähnte auch, dass v. a. neue, unerfahrene Expats glauben, dass das in Deutschland, etc. erstanden Non-immigration-O-Visum ein Jahresvisum sei. Das ist nicht der Fall. Der Besitzer eines solchen Visums muss nach 90 Tagen nämlich das Land verlassen (Visa-run) und darf nach Wiedereinreise weitere 90 Tage im Land bleiben.

Unabhängig davon sind die 90-Tage Meldungungen bei der Immigration, die jeder machen müsse, unabhängig von der Art des Visums.

Empfehlenswert: Wenn man sich direkt „vor Ort“ informieren will, so hilft einem das Buch „Sicher … Leben in Thailand“ von Kurt Wolf Greutmann (erhältlich im Begegnungszentrum für 690 Baht); hier sind alle wichtigen Botschaften, Adressen, Telefonnummern, etc. zusammengefasst.

Zum Thema „verpflichtende Krankenversicherung“ gibt es noch nichts Konkretes, allerdings äre es sinnvoll, wenn wenn jeder Tourist eine Kranken- und Unfallversicherung hat. Eine Pflicht-Krankenversicherung für dauerhaft hier lebende Rentner sehe er problematisch, da Thailand keine KV anbiete. Die Beiträge dafür würden angefangen von 90.000 bis 150.000 Baht pro Monat betragen.

Ein Touristenvisa kann nur noch einmal verlängert werden. Ein Tourist reist mit Stempel der Immigration Bangkok ein, der 30-Tage Gültikeit hat. Diese Aufenthaltsgenehmigung kann einmalig um weitere 4 Wochen verlängert werden.

Um ein Touristen-90-Tage-Visum oder andere Visum zu bekommen muss dieses im Heimatland beantragt werden. Nach zwei Monaten kann dann der Antrag auf ein Retirement-Visum gestellt werden. Eine Verlängerung des „Retirements“ solle ca. 4 Wochen vor Ablauf des Visums beantragt werden. Nur die Immigrationbehörde in Bangkok ist für die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zuständig!!

Ein „10-Jahres-Visum“ gibt es seit ca. eineinhalb Jahren. Man braucht mindestens 100.000 THB Rente/Pension pro Monat und eine internationale, in Thailand abgeschlossene Krankenversicherung. Alternativ zum Einkommen können auch 3.000.000 THB auf einem Bankkonto hinterlegt werden. Voraussetzung für das 10-Jahres Visum ist ein-Residence Permit (das man nach drei Jahren ständigem Aufenthalt in Thailand erhalten kann) und das irrtümlich auch Dauervisum genannt wird, aber nur für fünf-Jahre gilt. Es kann aber immer wieder weitere fünf Jahre verlängert werden.

Natürlich fragten viele alte Herren wie das mit „Heiraten in Thailand“ sei. Man kann sich auf einem zuständigen Amt hier trauen lassen muss das aber danach in seiner Heimat bestätigen (Ehebuch) lassen. Sehr interessiert waren die Pensionisten auch wie man ein Visum für seine thailändische Verlobte oder Freundin erhält. Dies wird je nach Fall von den jeweiligen Botschaften nach bestimmten Kriterien bewertet, z. B. nach Alter des Einladenden und dem Alter der Eingeladenen (zu große Unterschiede?), Beruf der Eingeladenen, vorhandene Kinder, Familie, Grundbesitz, etc. Generell muss der Rückkehrwille der thailändischen Person deutlich erkennbar sein. Daneben müssen auch die formalen Anforderungen (Einladung, Verpflichtungserklärung, …) erfüllt sein.

Am 2. März 2019 wird die Vortragsreihe mit dem Thema „Raumfahrt, Sonne, Mond und Sterne“ durch Dipl.-Ing. Günter Worthmann sowie mit dem Thema „Verkehrsunfall in Thailand – und dann?“ mit Rechtsanwalt Andreas Österle fortgesetzt.

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