Thai Garden Resort wird Vier Sterne-Hotel

0
637

Verleihung erfolgt vom Ministerium für Tourismus und Sport

Eigenbericht. Am 30. April 2014 verlieh die Tourismus Abteilung des Ministeriums die begehrte 4- Sterne Auszeichnung an das Thai Garden Resort und bestätigte damit dem Hotel die Erfüllung aller Anforderungen, welche für diese Kategorisierung erforderlich sind.

Das Thai Garden Resort erfüllt diesen Standard seit dem Jahre 2010, nachdem die Anlage mit weitreichenden Renovierungsarbeiten auf den neuesten Stand gebracht wurde.

Aller 4 Jahre wird vom Ministerium erneut geprüft, ob das Hotel immer noch den Anforderungen seiner jeweiligen Kategorie entspricht und ob alle Standards auch weiterhin erfüllt werden.

Generalmanager Rene Pisters (hintere Reihe 3. von rechts) im Kreise einiger seiner Angestellten.
Generalmanager Rene Pisters (hintere Reihe 3. von rechts) im Kreise einiger seiner Angestellten.

Generalmanager Rene Pisters bedankte sich beim Tourismus Ministerium für diese Auszeichnung und sagte, dass diese eine Antriebsfeder sein wird, noch besser zu werden. Er sagte: „ Dieser Erfolg ist zum Großteil auch unseren Angestellten und allen Mitarbeitern zu verdanken. Ohne ihr Vertrauen in das Management und den Aufsichtsrat, sowie ihrem Engagement und ihrer guten Arbeit im Service und im Umgang mit den Gästen, wäre dieser Erfolg kaum denkbar gewesen“. Er fügte noch hinzu, dass nun alles getan wird, um das Hotel auf diesem hohen Standard zu halten.

Die Auszeichnung fand nun ihren Platz in der Lobby des Hotels.

Jeder ist herzlich willkommen, das Thai Garden Resort zu besuchen und den Service, sowie die Zimmer und anderen Einrichtungen einzusehen. Vielleicht im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem der allabendlichen Themen-Büfetts, die ab 18 Uhr am 64 Meter langen Swimmingpool stattfinden.

Pattaya Blatt gratuliert der Hotelleitung herzlich zu diesem großen Erfolg!

Das Zertifikat das das Thai Garden Resort zum 4-Sterne Hotel ernennt.
Das Zertifikat das das Thai Garden Resort zum 4-Sterne Hotel ernennt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein